Zum Inhalt springen

Kosmetik

Hygieneplan für das Kosmetikstudio: Was reingehört und wo du eine Vorlage bekommst

4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hygieneplan beschreibt deine Abläufe – Händehygiene, Instrumente, Flächen, Wäsche, Abfall – mit deinen Mitteln und Einwirkzeiten.
  • Kostenlose Musterpläne stellen viele Gesundheitsämter bereit; ein unverändert ausgedruckter Musterplan fällt bei einer Kontrolle auf.
  • Den Plan mindestens jährlich prüfen und bei jeder Änderung anpassen; Mitarbeitende jährlich schriftlich unterweisen (§ 14 Biostoffverordnung).

„Hygieneplan“ klingt nach einem dicken Ordner, den man einmal anlegt und nie wieder anfasst. Tatsächlich ist es ein überschaubares Dokument — und die eigentliche Arbeit liegt woanders, nämlich beim Nachweis, dass du dich daran hältst.

Was in einen Hygieneplan gehört

Die Rahmenhygienepläne der Gesundheitsämter sind sich in den Themen weitgehend einig. Dein Plan sollte beschreiben:

  • Händehygiene — wann gewaschen, wann desinfiziert, welches Mittel, welche Einwirkzeit
  • Instrumente — was ist Einmalmaterial, was wird desinfiziert, was sterilisiert, wo gelagert
  • Flächen — Liege, Ablagen, Kontaktflaechen: womit und in welchen Abständen
  • Wäsche — Handtücher, Auflagen, Waschtemperatur, Trennung sauber/gebraucht
  • Abfall — besonders spitze und scharfe Gegenstände
  • Personal — Schutzkleidung, Verhalten bei Infekten, Unterweisung

Der Plan sollte jederzeit zugänglich und einsehbar sein — in NRW und Sachsen ist das Pflicht. Das heißt nicht zwingend Papier, aber es heißt: nicht zu Hause, nicht im Auto, nicht auf einem Rechner, der gerade aus ist.

Wo du eine kostenlose Vorlage bekommst

Bevor du etwas kaufst: Die meisten Gesundheitsämter und Landesstellen stellen Muster- und Rahmenhygienepläne kostenlos bereit — unter anderem Frankfurt, die Region Hannover und der Verbund für Angewandte Hygiene. Diese Vorlagen haben den Vorteil, dass sie genau dem entsprechen, was die Ämter erwarten.

Aber: Eine Vorlage ist nicht dein Plan. Sie muss auf deinen Betrieb angepasst werden — deine Mittel, deine Geräte, deine Räume. Ein unverändert ausgedruckter Musterplan fällt bei einer Kontrolle auf, weil er Dinge beschreibt, die es bei dir gar nicht gibt.

Wen es betrifft — es geht um dein Werkzeug

Nicht deine Berufsbezeichnung entscheidet, sondern womit du arbeitest. Maßgeblich ist, ob Instrumente eingesetzt werden, die Haut oder Schleimhaut verletzen können.

  • Eindeutig betroffen: Permanent Make-up, Microblading, Microneedling, Tätowieren, Piercen
  • In aller Regel betroffen: Kosmetische Fußpflege mit Skalpell oder Hornhautschaber, Maniküre mit schneidenden Instrumenten, Ausreinigungen mit Lanzette
  • Kommt auf die Instrumente an: Wimpernverlängerung, Browlifting, klassische Gesichtsbehandlung

Bei Wimpern wird es oft diskutiert. Wer ausschließlich mit Pinzette, Einmalapplikatoren und Pads arbeitet, verletzt die Haut nicht — dann greifen die strengen Instrumentenregeln meist nicht. Sobald aber geschnitten, gestochen oder ausgereinigt wird, sieht es anders aus. Ein Anruf beim Gesundheitsamt deiner Stadt klärt das in fünf Minuten und ist deutlich angenehmer, als es bei einer unangekündigten Kontrolle herauszufinden.

Die Pflicht, die fast niemand kennt: die jährliche Unterweisung

In den Rahmenhygieneplänen der Länder und Gesundheitsämter steht ein Satz, der in der Praxis regelmäßig untergeht:

Mitarbeiterinnen sind mindestens einmal jährlich zu den Hygienemaßnahmen zu unterweisen — und diese Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.

Das heißt konkret: Du brauchst nicht nur einen Hygieneplan, sondern auch einen Nachweis, dass dein Team ihn kennt. Mit Datum, Inhalt und Unterschrift. Verbindlich ist das für alle, die Mitarbeitende beschäftigen: Die Biostoffverordnung verlangt die Unterweisung mindestens jährlich, mit Inhalt und Datum schriftlich festgehalten und per Unterschrift bestätigt.

Bei einer Kontrolle ist das eine der ersten Fragen, weil sie sich in Sekunden prüfen lässt: Es gibt das Papier, oder es gibt es nicht.

Was bei einer Kontrolle angeschaut wird

Der Hygieneplan ist bei einer Kontrolle meist das erste Dokument, nach dem gefragt wird — und gleich danach kommt die Frage, wie du belegst, dass du dich daran hältst. Ein Plan ohne jeden Nachweis aus dem laufenden Betrieb überzeugt niemanden. Was außerdem geprüft wird, steht im Artikel Das Gesundheitsamt kommt.

Häufige Fragen

Ich mache nur Gesichtsbehandlungen, brauche ich einen Hygieneplan?
Einzeln genannt ist Kosmetik im Gesetz nicht – § 36 IfSG erfasst Betriebe, in denen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können. Ob deiner dazugehört, hängt davon ab, ob du Instrumente einsetzt, die Haut verletzen können; bei Ausreinigungen mit Lanzette ist das der Fall. Kläre es mit deinem Gesundheitsamt.
Muss der Hygieneplan ausgedruckt im Studio liegen?
Er muss jederzeit zugänglich und einsehbar sein. Ein Ausdruck im Regal erfüllt das sicher, eine Datei auf dem Handy in der Praxis meistens auch. Wichtig ist, dass du ihn bei einer Kontrolle sofort zeigen kannst.
Wie oft muss ich den Plan aktualisieren?
Mindestens einmal im Jahr prüfen – und zusätzlich bei jeder Änderung: neues Gerät, neues Desinfektionsmittel, neue Mitarbeiterin, neuer Behandlungsraum. Ein Plan, der zwei Geräte beschreibt, die du nicht mehr hast, ist kein guter Nachweis.

Quellen

Sauber arbeitest du längst. Zeig, dass du es tust.

Mit Glimpii Doku hältst du Hygiene und Behandlung pro Termin fest — in Sekunden, direkt am Platz.

30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · monatlich kündbar

Und damit Kundinnen dein Studio auch finden: Auf Glimpii wirst du dort sichtbar, wo gesucht wird. Als Studio sichtbar werden auf Glimpii

Glimpii Doku ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer der jeweils geltende Verordnungstext; bei Fragen zu deinem Betrieb ist das Gesundheitsamt deiner Stadt oder deines Kreises die richtige Stelle.

Passt dazu