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PMU

Permanent Make-up: Hygiene, Aufklärung und was du dokumentieren solltest

3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • PMU, Microblading und Microneedling durchdringen die Haut – damit gelten die Hygieneanforderungen für invasive Tätigkeiten.
  • Nadelmodule steril und einzeln verpackt; Pigmente müssen der REACH-Beschränkung und der Tätowiermittel-Verordnung entsprechen, die Chargennummer wird notiert.
  • Aufklärung und Einwilligung schriftlich festhalten: Im Streitfall musst du sie nachweisen.

Bei Permanent Make-up gibt es keine Grauzone. Microblading, Pigmentieren und Microneedling durchdringen die Haut — damit fällst du eindeutig unter die Hygieneanforderungen für invasive Tätigkeiten, vergleichbar mit dem Tätowieren.

Das ist nicht der unangenehme Teil. Der unangenehme Teil kommt, wenn eine Kundin drei Wochen später mit einer Reaktion zurückkommt oder mit dem Ergebnis unzufrieden ist. Dann entscheidet, was du belegen kannst.

Die rechtliche Grundlage

Nach § 36 Absatz 2 IfSG kann das Gesundheitsamt Betriebe überwachen, in denen bei der Arbeit am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können — PMU gehört eindeutig dazu. Die konkreten Hygienepflichten regeln die Länder unterschiedlich; welche Regeln in deinem Bundesland gelten, steht in den Länderartikeln im Magazin.

Hygiene: was bei PMU zusätzlich gilt

  • Nadelmodule und Aufsätze: steril, einzeln verpackt, vor der Kundin geöffnet, danach in den Abwurfbehälter für spitze Gegenstände
  • Pigmente: nur Farben, die der REACH-Beschränkung für Tätowier- und PMU-Farben und der Tätowiermittel-Verordnung entsprechen; Chargennummer notieren — bei einer Reaktion ist das die erste Frage
  • Arbeitsfläche: vor jeder Behandlung wischdesinfiziert, Abdeckung wo möglich
  • Handschuhe: frisch, und bei Unterbrechung gewechselt — das Handy zwischendurch anfassen zählt als Unterbrechung

Was du pro Behandlung festhalten solltest

Eine umfassende Dokumentationspflicht wie in der Medizin gibt es für Beauty-Betriebe nicht — einzelne Nachweise, etwa zur Sterilisation, schreiben aber manche Länder vor. Und für Aufklärung und Einwilligung musst im Streitfall du den Nachweis führen. Ohne Aufzeichnungen steht deine Erinnerung gegen ihre.

Was festhaltenWarum
Aufklärung und Einwilligung, unterschriebenBelegt, dass die Kundin über Risiken und Haltbarkeit informiert war
Bekannte Allergien, Medikamente, VorerkrankungenZeigt, dass du vorher gefragt hast
Verwendete Pigmente mit ChargennummerBei einer Reaktion die erste Frage — und Rückrufe gibt es wirklich
Durchgeführte HygieneschritteBelegt saubere Arbeit, wenn eine Entzündung behauptet wird
Fotos vorher und nachherEntschärft Diskussionen über das Ergebnis
Pflegehinweise, die du mitgegeben hastViele Probleme entstehen in der Heilung, nicht bei dir

Das klingt nach viel. Auf Papier ist es das auch — deshalb macht es kaum jemand konsequent.

Die jährliche Unterweisung

Arbeitest du mit Team, gilt auch bei PMU: mindestens einmal im Jahr unterweisen, schriftlich festhalten, unterschreiben lassen (§ 14 Biostoffverordnung) — mit Schwerpunkt auf Nadelmodulen, Sterilgut und dem Abwurf spitzer Gegenstände. Mehr dazu im Artikel Hygieneplan fürs Kosmetikstudio.

Häufige Fragen

Gelten für PMU die strengen Hygieneregeln?
Die Hygieneanforderungen für invasive Tätigkeiten treffen PMU fast immer, denn Microblading, Pigmentieren und Microneedling durchdringen die Haut. Rechtlich verbindlich sind sie dort, wo ein Land eine Hygieneverordnung hat – etwa NRW, Sachsen und Bayern; sonst setzen die Rahmenhygienepläne den Maßstab.
Muss ich die Einwilligung der Kundin dokumentieren?
Bei einem Eingriff, der die Haut durchdringt und dauerhaft wirkt, ist eine dokumentierte Aufklärung und Einwilligung dringend zu empfehlen. Das schützt dich, wenn es später Diskussionen über das Ergebnis oder eine Reaktion gibt.
Wie lange sollte ich die Unterlagen aufbewahren?
Dazu gibt es keine einheitliche Vorgabe für Beauty-Betriebe. Da Ansprüche noch Jahre später geltend gemacht werden können, ist eine mehrjährige Aufbewahrung sinnvoll. Sprich das im Zweifel mit deiner Versicherung ab.

Quellen

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Glimpii Doku ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer der jeweils geltende Verordnungstext; bei Fragen zu deinem Betrieb ist das Gesundheitsamt deiner Stadt oder deines Kreises die richtige Stelle.

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