PMU
Permanent Make-up: Hygiene, Aufklärung und was du dokumentieren solltest
Das Wichtigste in Kürze
- PMU, Microblading und Microneedling durchdringen die Haut – damit gelten die Hygieneanforderungen für invasive Tätigkeiten.
- Nadelmodule steril und einzeln verpackt; Pigmente müssen der REACH-Beschränkung und der Tätowiermittel-Verordnung entsprechen, die Chargennummer wird notiert.
- Aufklärung und Einwilligung schriftlich festhalten: Im Streitfall musst du sie nachweisen.
Bei Permanent Make-up gibt es keine Grauzone. Microblading, Pigmentieren und Microneedling durchdringen die Haut — damit fällst du eindeutig unter die Hygieneanforderungen für invasive Tätigkeiten, vergleichbar mit dem Tätowieren.
Das ist nicht der unangenehme Teil. Der unangenehme Teil kommt, wenn eine Kundin drei Wochen später mit einer Reaktion zurückkommt oder mit dem Ergebnis unzufrieden ist. Dann entscheidet, was du belegen kannst.
Die rechtliche Grundlage
Nach § 36 Absatz 2 IfSG kann das Gesundheitsamt Betriebe überwachen, in denen bei der Arbeit am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können — PMU gehört eindeutig dazu. Die konkreten Hygienepflichten regeln die Länder unterschiedlich; welche Regeln in deinem Bundesland gelten, steht in den Länderartikeln im Magazin.
Hygiene: was bei PMU zusätzlich gilt
- Nadelmodule und Aufsätze: steril, einzeln verpackt, vor der Kundin geöffnet, danach in den Abwurfbehälter für spitze Gegenstände
- Pigmente: nur Farben, die der REACH-Beschränkung für Tätowier- und PMU-Farben und der Tätowiermittel-Verordnung entsprechen; Chargennummer notieren — bei einer Reaktion ist das die erste Frage
- Arbeitsfläche: vor jeder Behandlung wischdesinfiziert, Abdeckung wo möglich
- Handschuhe: frisch, und bei Unterbrechung gewechselt — das Handy zwischendurch anfassen zählt als Unterbrechung
Was du pro Behandlung festhalten solltest
Eine umfassende Dokumentationspflicht wie in der Medizin gibt es für Beauty-Betriebe nicht — einzelne Nachweise, etwa zur Sterilisation, schreiben aber manche Länder vor. Und für Aufklärung und Einwilligung musst im Streitfall du den Nachweis führen. Ohne Aufzeichnungen steht deine Erinnerung gegen ihre.
| Was festhalten | Warum |
|---|---|
| Aufklärung und Einwilligung, unterschrieben | Belegt, dass die Kundin über Risiken und Haltbarkeit informiert war |
| Bekannte Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen | Zeigt, dass du vorher gefragt hast |
| Verwendete Pigmente mit Chargennummer | Bei einer Reaktion die erste Frage — und Rückrufe gibt es wirklich |
| Durchgeführte Hygieneschritte | Belegt saubere Arbeit, wenn eine Entzündung behauptet wird |
| Fotos vorher und nachher | Entschärft Diskussionen über das Ergebnis |
| Pflegehinweise, die du mitgegeben hast | Viele Probleme entstehen in der Heilung, nicht bei dir |
Das klingt nach viel. Auf Papier ist es das auch — deshalb macht es kaum jemand konsequent.
Die jährliche Unterweisung
Arbeitest du mit Team, gilt auch bei PMU: mindestens einmal im Jahr unterweisen, schriftlich festhalten, unterschreiben lassen (§ 14 Biostoffverordnung) — mit Schwerpunkt auf Nadelmodulen, Sterilgut und dem Abwurf spitzer Gegenstände. Mehr dazu im Artikel Hygieneplan fürs Kosmetikstudio.
Häufige Fragen
- Gelten für PMU die strengen Hygieneregeln?
- Die Hygieneanforderungen für invasive Tätigkeiten treffen PMU fast immer, denn Microblading, Pigmentieren und Microneedling durchdringen die Haut. Rechtlich verbindlich sind sie dort, wo ein Land eine Hygieneverordnung hat – etwa NRW, Sachsen und Bayern; sonst setzen die Rahmenhygienepläne den Maßstab.
- Muss ich die Einwilligung der Kundin dokumentieren?
- Bei einem Eingriff, der die Haut durchdringt und dauerhaft wirkt, ist eine dokumentierte Aufklärung und Einwilligung dringend zu empfehlen. Das schützt dich, wenn es später Diskussionen über das Ergebnis oder eine Reaktion gibt.
- Wie lange sollte ich die Unterlagen aufbewahren?
- Dazu gibt es keine einheitliche Vorgabe für Beauty-Betriebe. Da Ansprüche noch Jahre später geltend gemacht werden können, ist eine mehrjährige Aufbewahrung sinnvoll. Sprich das im Zweifel mit deiner Versicherung ab.
Quellen
- § 36 Infektionsschutzgesetz — bundesweite Grundlage
- Tätowiermittel-Verordnung
- § 14 Biostoffverordnung — Unterweisung der Beschäftigten
- Region Hannover (über VAH) — Rahmenhygieneplan für Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen (PDF)
- Freistaat Sachsen — Rahmenhygieneplan Tattoo, Kosmetik, Fußpflege (PDF)
- Land Sachsen-Anhalt — Rahmenhygieneplan Piercing, Tattoo, Kosmetik (PDF)
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