Thüringen
Hygieneplan Thüringen: Der Plan, den du jedes Jahr prüfen solltest
Das Wichtigste in Kürze
- Thüringen hat für Kosmetik, Fußpflege, Tattoo und Piercing keine eigene Hygieneverordnung; Maßstab ist der Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises.
- Der Rahmenplan erwartet, dass du deinen Hygieneplan jährlich auf Aktualität prüfst und bei Bedarf änderst.
- Hast du Mitarbeitende, unterweist du sie mindestens jährlich und lässt die Unterweisung unterschreiben (§ 14 BioStoffV).
Thüringen hat für Kosmetik-, Fußpflege-, Tattoo- und Piercingbetriebe keine eigene Hygieneverordnung. Maßgeblich ist der Rahmenhygieneplan für Piercing-, Tätowierungs-, Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen des Länder-Arbeitskreises von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Stand April 2007). Für Thüringen hat das damalige Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz mitgeschrieben.
Er ist eine Empfehlung, kein Gesetz — aber der Maßstab, an dem die Gesundheitsämter prüfen. Und darin steht ein Satz, der mehr Arbeit macht als alles andere im Dokument und regelmäßig übersehen wird.
Der Satz
„Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern. Der Hygieneplan soll jederzeit zugänglich und einsehbar sein.“
Zwei Erwartungen: jedes Jahr prüfen und bei Bedarf ändern — und den Plan griffbereit halten. Unangenehm ist die erste. Ein Hygieneplan ist kein Dokument, das man einmal erstellt und abheftet. Er veraltet — mit jedem neuen Gerät, jedem gewechselten Desinfektionsmittel, jeder neuen Behandlung im Angebot.
Bei einer Kontrolle fällt das sofort auf. Wenn im Plan ein Mittel steht, das du seit zwei Jahren nicht mehr benutzt, ist das kein Formfehler — es zeigt, dass der Plan nicht gelebt wird.
Was die jährliche Prüfung bedeutet
Nicht das Datum ändern. Durchgehen und prüfen:
- Stimmen die genannten Desinfektionsmittel noch mit dem überein, was im Schrank steht?
- Sind Konzentration und Einwirkzeit aktuell? Hersteller ändern ihre Angaben gelegentlich.
- Sind neue Behandlungen aufgenommen, die du seitdem anbietest?
- Stimmen die Räume noch, nach einem Umbau oder Umzug?
- Ist die Unterweisung des Teams nachgetragen?
Setz dir einen festen Termin im Jahr dafür. Wer es nicht terminiert, macht es nicht.
Die Vorlage ist nicht der Plan
Der Rahmenhygieneplan ist ein Muster. Erwartet wird ein betriebseigener Plan. Ein ausgedrucktes Muster mit deinem Briefkopf erfüllt das nicht — es muss deine Geräte, deine Mittel und deine Räume beschreiben. Hast du Mitarbeitende, verlangt die TRBA 250 ohnehin schriftlich festgelegte Hygienemaßnahmen.
Ein Plan, der zu irgendeinem Betrieb passt, nur nicht zu diesem, ist ein häufiger Beanstandungsgrund.
Ein Termin im Jahr — so sieht er aus
Setz dir einen festen Tag, etwa Anfang Januar. Eine Stunde reicht, wenn du sie vorbereitest:
- Schrank auf, Plan daneben. Jedes Mittel im Regal mit dem Plan abgleichen. Was nicht mehr da ist, raus. Was neu da ist, rein.
- Etiketten lesen. Hersteller ändern ihre Angaben gelegentlich, und auch die VAH-Liste wird aktualisiert. Die Werte im Plan müssen zur aktuellen Flasche passen.
- Geräte durchgehen. Neuer Sterilisator, neues Fräsgerät, neue Liege? Rein in den Plan.
- Leistungen prüfen. Was bietest du heute an, das vor einem Jahr nicht dabei war?
- Unterweisung machen und unterschreiben lassen, wenn du Mitarbeitende hast (§ 14 Absatz 3 Biostoffverordnung) — gleich im selben Termin, dann ist beides erledigt.
- Datum und Kürzel auf den Plan. Das ist der Beleg, dass geprüft wurde.
Ein Kalendereintrag mit Erinnerung kostet zwei Minuten und erspart die Antwort „das müsste ich nachsehen“.
Wer in Thüringen prüfen kommt
Vor Ort kontrolliert das Gesundheitsamt deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt — Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar haben eigene, die übrigen Betriebe gehören zum Landkreis.
Angekündigt wird nicht zwingend. Gefragt wird zuerst nach dem Plan, dann nach seinem Datum, dann danach, ob er gelebt wird. Die zweite Frage ist die, die man nicht improvisieren kann.
Und der Nachweis
Geprüfter Plan, VAH-gelistete Mittel, dokumentierte Unterweisung — damit bist du bei drei von vier. Der vierte Punkt ist der Beleg, dass im Alltag auch passiert, was im Plan steht.
Häufige Fragen
- Muss ich meinen Hygieneplan in Thüringen jährlich aktualisieren?
- Der Rahmenhygieneplan, an dem sich die Thüringer Gesundheitsämter orientieren, sagt: Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern. Ein Plan von 2019 kann also noch passen — aber nur, wenn du jedes Jahr geprüft und das mit Datum festgehalten hast.
- Gibt es eine eigene Thüringer Hygieneverordnung?
- Uns ist für Kosmetik, Fußpflege, Tattoo und Piercing keine eigene Landesverordnung bekannt. Maßstab ist der Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Reicht es, den Rahmenplan auszudrucken?
- Nein. Der Rahmenplan ist eine Vorlage. Erwartet wird ein betriebseigener Plan — mit deinen Räumen, deinen Geräten und den Mitteln, die du tatsächlich benutzt.
- Wer ist in Thüringen zuständig?
- Das Gesundheitsamt deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar haben eigene Gesundheitsämter.
Quellen
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