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Bremen

Infektionshygiene-Verordnung Bremen: Was im kleinsten Bundesland gilt

5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bremen gilt die Infektionshygiene-Verordnung vom 10. November 2005, zuletzt 2015 geändert.
  • Ein Hygieneplan ist in Bremen keine Pflicht; das Gesundheitsamt empfiehlt aber, Reinigung und Desinfektion schriftlich festzuhalten.
  • Pflicht sind sterile Instrumente für Eingriffe in die Haut und ein dokumentiertes Verfahren zur Überwachung jedes Sterilisationszyklus.

Bremen ist das kleinste Bundesland — und hat trotzdem eine eigene Regelung. Die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, die Infektionshygiene-Verordnung des Landes Bremen, stammt vom 10. November 2005 und wurde zuletzt 2015 geändert. Sie stützt sich auf das Infektionsschutzgesetz und erfasst berufliche Tätigkeiten, bei denen die Haut verletzt werden kann.

Was erfasst ist

Die Verordnung gilt für Tätigkeiten im Friseurhandwerk, in der Kosmetik, der Fußpflege, beim Ohrlochstechen, beim Piercing und beim Tätowieren — außerdem für Akupunktur und andere Tätigkeiten, bei denen die Körperoberfläche verletzt wird. Die Logik ist dieselbe wie in den anderen Ländern: Es geht nicht um deine Berufsbezeichnung, sondern darum, ob bei deiner Arbeit Haut verletzt werden kann.

Was die Verordnung verlangt

  • Eine Handwaschgelegenheit am Arbeitsplatz.
  • Arbeitsflächen werden an jedem Arbeitstag gereinigt und desinfiziert.
  • Einmalhandschuhe, für jede Kundin neue.
  • Wiederverwendbare Instrumente, die die Haut durchdringen, werden sterilisiert und steril gelagert.
  • Für den Sterilisator gibt es ein dokumentiertes Verfahren zur Routineüberwachung jedes Zyklus, dazu eine Prüfung mindestens alle sechs Monate und nach jeder Reparatur, zum Beispiel mit Bioindikatoren.
  • Spitze und scharfe Gegenstände kommen in sichere Abwurfbehälter.

Bei den Desinfektionsmitteln nennt die Verordnung die DGHM-Liste — die Vorgängerin der heutigen VAH-Liste — oder die RKI-Liste. Das Gesundheitsamt verweist heute auf die VAH- oder RKI-Liste.

Ein Hygieneplan ist in Bremen keine Pflicht

Das überrascht viele, steht aber so in den Hinweisen des Gesundheitsamts Bremen: Ein Kosmetikstudio braucht keinen Hygieneplan — das ist in Bremen keine Verpflichtung. Auch das Infektionsschutzgesetz ändert daran nichts. § 36 Absatz 2 IfSG erlaubt dem Gesundheitsamt nur, Betriebe zu überwachen, in denen durch Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können. Die Hygieneplanpflicht in § 36 Absatz 1 betrifft andere Einrichtungen, etwa Gemeinschaftseinrichtungen.

Das Gesundheitsamt empfiehlt aber ausdrücklich, zumindest deine Reinigungs- und Desinfektionsschritte mit den Mitteln in einer Tabelle festzuhalten — und fragt bei einer Begehung danach. Eine brauchbare Gliederung:

AbschnittWas hineingehört
HändehygieneWann gewaschen, wann desinfiziert, mit welchem Mittel
FlächenWelche Fläche, wie oft, womit, in welcher Konzentration
InstrumentePro Instrument: Reinigung, Desinfektion, ggf. Sterilisation
WäscheSammlung, Waschtemperatur, Trennung rein und unrein
AbfallEntsorgung, besonders für scharfe Gegenstände
PersonalSchutzkleidung, Unterweisung, Zuständigkeiten

Entscheidend ist die rechte Spalte. Eine Tabelle, in der „regelmäßig“ und „nach Bedarf“ steht, beschreibt nichts Nachprüfbares.

Hast du Beschäftigte, kommt eine Pflicht aus dem Arbeitsschutz dazu: Nach § 14 Absatz 3 der Biostoffverordnung unterweist du sie vor Arbeitsbeginn und danach jährlich und dokumentierst das mit Unterschrift.

Zwei Städte, zwei Ämter

Das Land Bremen besteht aus zwei Städten, die rund 60 Kilometer auseinanderliegen: Bremen und Bremerhaven. Beide haben ein eigenes Gesundheitsamt.

Zuständige Behörde nach der Verordnung ist die Ortspolizeibehörde, also das Ordnungsamt. Das Gesundheitsamt berät, kontrolliert und schlägt Maßnahmen vor. Verbindlich ist die Verordnung; die Hinweise des Gesundheitsamts erklären, wie sie vor Ort ausgelegt wird.

Eine Anzeige vor der Eröffnung schreibt die Verordnung nicht vor. Nach einer Antwort des Senats von 2025 prüft die Stadt Bremen neue Studios nicht vor der Eröffnung, Bremerhaven dagegen besucht neue Studios. Drei Fragen lohnen sich beim ersten Anruf:

  • Fällt mein Betrieb mit diesen Behandlungen unter die Verordnung?
  • Welche Hinweise oder Muster verwendet ihr?
  • Erwartet ihr eine Meldung vor der Eröffnung?

Der Punkt mit dem Sterilisator

Die strengste Dokumentationspflicht der Bremer Verordnung steckt in einem Nebensatz: Jeder Sterilisationszyklus wird nach einem dokumentierten Verfahren überwacht, und der Sterilisator wird halbjährlich geprüft. Das ist kein einmaliges Dokument, sondern eine laufende Spur — und auf Papier wird sie praktisch nie lückenlos geführt.

Häufige Fragen

Hat Bremen eine eigene Hygieneverordnung?
Ja. Das Land Bremen hat die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Infektionshygiene-Verordnung) vom 10. November 2005, zuletzt 2015 geändert. Einen Hygieneplan schreibt sie nicht vor; das Gesundheitsamt empfiehlt aber, Reinigung und Desinfektion in einer Tabelle festzuhalten.
Gilt sie auch in Bremerhaven?
Ja, es ist Landesrecht und gilt im ganzen Land Bremen. Zuständig ist nach der Verordnung die Ortspolizeibehörde; das Gesundheitsamt in Bremen oder Bremerhaven berät, kontrolliert und schlägt Maßnahmen vor. Merkblätter und Formulare können sich zwischen den Städten unterscheiden.
Welche Tätigkeiten sind erfasst?
Berufliche Tätigkeiten, bei denen die Haut verletzt werden kann — Friseurhandwerk, Kosmetik, Fußpflege, Ohrlochstechen, Piercing und Tätowieren, außerdem Akupunktur und andere Tätigkeiten, bei denen die Körperoberfläche verletzt wird.
Was soll ich tun, wenn ich unsicher bin?
Ruf dein Gesundheitsamt an und frag, ob dein Betrieb unter die Verordnung fällt und welche Hinweise dort verwendet werden. Das dauert fünf Minuten und ist angenehmer, als es bei einer Kontrolle zu klären.

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