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Kontrolle

Das Gesundheitsamt kommt: Was wirklich geprüft wird

4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesundheitsamt darf nach § 36 Absatz 2 IfSG kontrollieren – auch unangekündigt, zu Betriebs- und Geschäftszeiten.
  • Kontrollen scheitern selten an Schmutz, sondern an fehlenden Nachweisen: Der Plan zeigt, was passieren soll, nicht, dass es passiert ist.
  • Vorzeigen musst du vor allem den Hygieneplan, Nachweise aus dem laufenden Betrieb und – mit Team – die jährliche Unterweisung.

Die Vorstellung ist fast immer dieselbe: Jemand kommt herein, fährt mit dem Finger über die Ablage und sucht nach Schmutz.

So läuft es nicht. Kontrollen scheitern selten an der Sauberkeit — sie scheitern an fehlenden Nachweisen. Der Unterschied zwischen „ich arbeite sauber“ und „ich kann zeigen, dass ich sauber arbeite“ ist der ganze Punkt.

Die bundesweite Grundlage

Nach § 36 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes können Betriebe, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können, vom Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren und Piercing gehören dazu, auch wenn das Gesetz sie nicht einzeln aufzählt.

Einen schriftlichen Hygieneplan schreibt § 36 für diese Betriebe nicht selbst vor. Die konkreten Pflichten regeln die Länder — teils mit einer eigenen Hygieneverordnung (Grundlage: § 17 Absatz 4 IfSG), teils über Rahmenhygienepläne, an denen sich die Gesundheitsämter orientieren. Deshalb gibt es keine einheitliche Regel für ganz Deutschland.

Was bei einer Kontrolle angeschaut wird

Eine Kontrolle kann angekündigt sein, muss es aber nicht. Geprüft wird üblicherweise:

Worauf geschaut wirdWas du dafür brauchst
Liegt ein Hygieneplan vor?Das Dokument, griffbereit im Studio
Wird er auch eingehalten?Nachweise aus dem laufenden Betrieb
Wie werden Instrumente aufbereitet?Reinigung, Desinfektion, ggf. Sterilisation nachvollziehbar
Welche Mittel werden verwendet?Produkte mit passender Wirksamkeit, Einwirkzeiten bekannt
Sind die Räume geeignet?Abwischbare Flächen, getrennte Bereiche, Handwaschplatz
Wurde das Personal unterwiesen?Schriftlicher Nachweis, höchstens ein Jahr alt

Der Punkt, an dem es für die meisten unangenehm wird, ist die zweite Zeile. Sauber arbeiten tun fast alle. Es belegen können die wenigsten — weil niemand nebenbei ein Papierprotokoll führt, wenn drei Termine hintereinander laufen.

Die drei Fragen, bei denen es meistens klemmt

1. „Zeigen Sie mir bitte Ihren Hygieneplan." Der ist bei den meisten vorhanden. Manchmal allerdings zu Hause, im Auto oder als Datei auf einem Rechner, der gerade aus ist. Er gehört griffbereit ins Studio.

2. „Und wie weisen Sie nach, dass Sie das auch so machen?" Hier wird es still. Ein Plan beschreibt, was passieren soll. Er belegt nicht, dass es passiert ist. Genau danach wird aber gefragt.

3. „Wann haben Sie Ihr Personal zuletzt unterwiesen?" Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss sie mindestens jährlich unterweisen und das schriftlich festhalten (§ 14 Biostoffverordnung). Ohne diesen Nachweis kannst du bei einer Kontrolle nicht belegen, dass die Unterweisung stattgefunden hat.

Wie du dich in zehn Minuten vorbereitest

  1. Hygieneplan ausdrucken und sichtbar ins Studio legen
  2. Prüfen, ob er deinen aktuellen Betrieb beschreibt — Geräte, Mittel, Räume
  3. Unterweisungsnachweis: Datum, Inhalt, Unterschriften. Falls älter als ein Jahr: neu machen
  4. Desinfektionsmittel: Sind Wirksamkeit und Einwirkzeit bekannt? Steht das im Plan?
  5. Laufende Dokumentation: Gibt es etwas, das zeigt, dass die Abläufe täglich stattfinden?

Punkt 5 ist der, der bei fast allen fehlt — und der einzige, den man nicht am Abend vorher nachholen kann.

Häufige Fragen

Wird eine Kontrolle angekündigt?
Nicht zwingend. Das Gesundheitsamt darf unangekündigt kommen. In der Praxis kündigen viele Ämter einen Ersttermin an, spätere Kontrollen aber nicht.
Was passiert, wenn etwas fehlt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei kleineren Mängeln gibt es üblicherweise zuerst eine Frist zur Nachbesserung. Bei erheblichen Verstößen sind Bußgelder und im Extremfall eine Schließung möglich.
Muss ich die Kontrolleurin hereinlassen?
Ja. Das Infektionsschutzgesetz gibt dem Gesundheitsamt ein Betretungsrecht zu Betriebs- und Geschäftszeiten (§ 15a IfSG) – und dir die Pflicht, Zutritt zu gewähren. Wer das verweigert, riskiert ein Bußgeld.
Was ist der häufigste Beanstandungsgrund?
Nicht schmutzige Studios, sondern fehlende Nachweise. Der Hygieneplan ist da, aber es gibt nichts, was zeigt, dass er auch gelebt wird.

Quellen

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