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Fußpflege

Hygiene in der Fußpflege: Was Pflicht ist – und woran Kontrollen scheitern

3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Instrumente, die bestimmungsgemäß die Haut verletzen – Skalpell, Schneid- und Stichinstrumente, Fräsköpfe –, müssen steril sein; Desinfizieren reicht dafür nicht.
  • Die Instrumentenaufbereitung gehört nicht an den Behandlungsplatz: Spritzschutz ist Pflicht, in der Podologie ein abgetrennter Aufbereitungsbereich.
  • Wer Mitarbeitende beschäftigt, unterweist sie mindestens jährlich und hält das schriftlich fest.

Fußpflege ist der Bereich, in dem die Hygieneanforderungen am strengsten sind — strenger als bei Wimpern, strenger als bei einer Gesichtsbehandlung. Der Grund liegt in deinem Werkzeug: Hornhautschaber, Skalpell und Fräser können die Haut verletzen, und genau daran hängt die Rechtslage.

Nach § 36 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes kann das Gesundheitsamt Betriebe infektionshygienisch überwachen, in denen bei der Arbeit am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können — die Fußpflege gehört eindeutig dazu. Den schriftlichen Hygieneplan verlangen die Hygieneverordnungen der Länder (etwa in NRW und Sachsen); wo es keine gibt, setzen die Rahmenhygienepläne der Gesundheitsämter den Maßstab.

Instrumente: der Punkt, an dem es ernst wird

Die Rahmenhygienepläne unterscheiden klar zwischen zwei Wegen — und ein dritter, der in der Praxis oft gewählt wird, ist keiner:

  • Einmalmaterial: Feilen, Fräsaufsätze und Schleifkörper einmal verwenden, danach entsorgen. Der einfachste und sicherste Weg.
  • Sterilisation: Reinigen, desinfizieren, verpacken, autoklavieren, dokumentiert lagern. Aufwendiger, aber bei hochwertigen Instrumenten wirtschaftlicher.
  • Nur desinfizieren: Reicht für Instrumente, die bestimmungsgemäß die Haut verletzen — Skalpell, Schneid- und Stichinstrumente, Fräsköpfe — nicht. Die müssen steril sein. Das ist der häufigste Beanstandungsgrund.

Die räumliche Trennung, die oft fehlt

Ein Punkt, der in vielen Studios übersehen wird: Die Instrumentenaufbereitung gehört nicht an den Behandlungsplatz.

Die Rahmenhygienepläne für Kosmetik und Fußpflege verlangen einen Spritzschutz, damit beim Spülen und Abwischen kein Wasser und keine Aerosole auf den Behandlungsplatz und auf sauberes Arbeitsmaterial gelangen. Der Rahmenhygieneplan für die Podologie geht weiter: Er fordert einen räumlich oder organisatorisch abgetrennten Aufbereitungsbereich mit strikter Trennung von rein und unrein. Ein zweiter Raum ist dafür nicht zwingend.

Wer die Instrumente im selben Waschbecken aufbereitet, an dem gleich danach die nächste Kundin behandelt wird, hat hier ein Problem — auch wenn tatsächlich sauber gearbeitet wird.

Die jährliche Unterweisung

Beschäftigst du Mitarbeiterinnen, musst du sie mindestens einmal im Jahr zu den Hygienemaßnahmen unterweisen und das mit Datum, Inhalt und Unterschrift festhalten (§ 14 Biostoffverordnung). In der Fußpflege gehören der Umgang mit Skalpell, Fräsköpfen und Sterilgut immer dazu. Wie so eine Unterweisung aussieht, steht im Artikel Hygieneplan fürs Kosmetikstudio.

Was bei einer Kontrolle angeschaut wird

In der Fußpflege schaut das Gesundheitsamt zuerst auf die Instrumente: Was steril sein muss, muss auch nachweisbar steril sein — mit Sterilisationsnachweisen und staubgeschützt gelagert. Dazu kommen der Hygieneplan, die Unterweisungsnachweise für dein Team und ein Handwaschplatz. Die vollständige Liste, was bei einer Kontrolle geprüft wird, steht im Artikel Das Gesundheitsamt kommt.

Häufige Fragen

Muss ich Feilen und Fräsaufsätze sterilisieren?
Entweder Einmalmaterial verwenden oder sterilisieren. Reinigen und desinfizieren allein reicht bei Instrumenten, die in die Haut eindringen können, in der Regel nicht aus.
Brauche ich einen getrennten Raum für die Aufbereitung?
Einen eigenen Raum nicht zwingend. Die Rahmenhygienepläne für Kosmetik und Fußpflege verlangen einen Spritzschutz, damit kein Sprühwasser auf Arbeitsmaterial gelangt. Für die Podologie fordert der Rahmenplan einen räumlich oder organisatorisch abgetrennten Aufbereitungsbereich.
Gilt das auch für rein kosmetische Fußpflege?
In aller Regel ja. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung deines Gewerbes, sondern ob deine Instrumente Haut verletzen können. Hornhautschaber und Skalpell können das.
Wie oft muss ich mein Team unterweisen?
Mindestens einmal jährlich, und die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.

Quellen

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