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Saarland

Hygiene-Verordnung Saarland: § 2 macht den Hygieneplan zur Pflicht

5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Saarland gilt die Hygiene-Verordnung vom 16. April 2014; § 2 verpflichtet dich zu einem einrichtungsspezifischen Hygieneplan.
  • Der Plan wird jährlich auf Aktualität geprüft, das Team mindestens jährlich belehrt und die Belehrung schriftlich dokumentiert.
  • Desinfektionsmittel kommen aus der VAH- oder RKI-Liste; Hände- und Hautdesinfektionsmittel dürfen nicht umgefüllt werden.

Das Saarland hat seine Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) am 16. April 2014 erlassen; seit dem 1. Mai 2014 gilt sie unverändert. Sie macht an einer Stelle besonders kurzen Prozess: beim Hygieneplan.

§ 2: der Hygieneplan ist Pflicht

Wer die erfassten Tätigkeiten ausübt, ist nach § 2 Absatz 2 verpflichtet, die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem einrichtungsspezifischen Hygieneplan festzulegen. Kein „sollte“, kein „empfiehlt sich“.

Das ist nicht selbstverständlich. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt dem Gesundheitsamt in § 36 Absatz 2 nur die Überwachung solcher Betriebe — einen Hygieneplan schreibt es Studios nicht vor. Ob du einen brauchst, regelt jedes Land in seiner eigenen Verordnung, gestützt auf § 17 Absatz 4 IfSG. Das Saarland tut es ausdrücklich.

§ 2 verlangt mehr als den Plan

Derselbe Absatz geht weiter, und dieser Teil wird oft übersehen:

  • Du prüfst den Plan jährlich auf Aktualität.
  • Du belehrst dein Team mindestens einmal im Jahr.
  • Diese Belehrung wird schriftlich dokumentiert und aufbewahrt.

Ein Plan, der seit der Eröffnung unverändert im Ordner liegt, erfüllt § 2 also nicht. Und eine Belehrung ohne Papier lässt sich nicht nachweisen.

Wen es betrifft

Erfasst ist, wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein berufsmäßig Tätigkeiten ausübt, bei denen Erreger übertragbarer Krankheiten auf Menschen übertragen werden können. Genannt werden ausdrücklich:

  • Injektionen und Akupunktur
  • Tätowieren, Ohrlochstechen, Piercing
  • Friseurhandwerk
  • Kosmetik
  • Fußpflege

Die Verordnung fragt danach, was passieren kann — eine Übertragung von HIV, Hepatitis B oder C —, nicht danach, welches Schild an der Tür hängt. Für dich heißt das: Wenn du im Studio mit Nadeln arbeitest, bist du in dieser Liste. Auch ohne medizinische Ausbildung, auch wenn du es anders nennst.

Was § 2 bis § 4 sonst verlangen

  • Einmalhandschuhe, für jede Kundin neue (§ 2 Absatz 3).
  • Sterile Instrumente für Eingriffe, die die Haut verletzen; sterilisiert wird mit Heißluft oder Dampf, gelagert wird steril (§ 2 Absatz 4) — in einem validierten Verfahren (§ 4 Absatz 2).
  • Desinfektionsmittel aus der VAH-Liste mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Hepatitis B, Hepatitis C und HIV, oder aus der RKI-Liste (§ 3 Absatz 1).
  • Hände- und Hautdesinfektionsmittel werden nicht umgefüllt (§ 3 Absatz 2).
  • Arbeitsflächen werden täglich gereinigt und desinfiziert (§ 2 Absatz 8).

Nadeln im Kosmetikstudio — der Punkt, der unterschätzt wird

Weil das Saarland Injektionen und Akupunktur in dieselbe Liste schreibt wie Kosmetik, lohnt ein ehrlicher Blick auf das, was in Studios heute angeboten wird:

  • Microneedling — durchdringt die Haut definitionsgemäß
  • Permanent Make-up und Microblading — Pigment unter die Haut
  • Mesotherapie und Needling mit Wirkstoffen — hier wird zusätzlich etwas eingebracht
  • Ausreinigung mit Lanzette — wird selten als invasiv wahrgenommen, ist es aber

Alle vier fallen nach § 1 sehr wahrscheinlich unter die Verordnung, auch wenn sie dort nicht beim Namen stehen. Und bei zweien davon — Mesotherapie und Wirkstoff-Needling — stellt sich zusätzlich die Frage, ob sie überhaupt ohne Heilpraktiker- oder ärztliche Erlaubnis erbracht werden dürfen. Das ist eine andere Rechtsfrage als die Hygiene, aber sie kommt im selben Gespräch auf den Tisch.

Die Orientierungshilfe aus Saarbrücken

Das Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken hat eine ausführliche Orientierungshilfe für Betriebe der Hygiene-Verordnung veröffentlicht, mit Links zu den einschlägigen Regelwerken. Sie sagt selbst, dass ihre Merkblätter überwiegend Empfehlungen sind — zeigt aber gut, worauf das Amt achtet. Gegliedert ist sie so:

  1. Fragen zum Hygieneplan
  2. Nach der Erstellung — jährliche Aktualisierung, Unterschriften des Teams
  3. Hygieneregeln
  4. Flächendesinfektion
  5. Instrumentenaufbereitung
  6. Wäsche

Die Punkte 3 bis 6 lassen sich einmal sauber einrichten. Punkt 2 fällt jedes Jahr neu an — und alles, was du nach dem Plan tust, jeden Tag.

Der Plan ist die eine Hälfte

§ 2 verlangt den Plan, die jährliche Prüfung und die dokumentierte Belehrung. Was er nicht ersetzt: den Beleg, dass im Alltag passiert, was im Plan steht. Diese Frage kommt in jeder Kontrolle, und dort wird es bei den meisten still.

Häufige Fragen

Woher kommt die Hygieneplan-Pflicht im Saarland?
Aus § 2 Abs. 2 der saarländischen Hygiene-Verordnung vom 16. April 2014. Sie verpflichtet dich, einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan zu erstellen, ihn jährlich auf Aktualität zu prüfen und dein Team jährlich zu belehren — schriftlich dokumentiert.
Gilt die Verordnung auch für Nagelstudios?
Das Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken und der Saarpfalz-Kreis zählen auch Nagelstudios zu den Betrieben der Hygiene-Verordnung, neben Tattoo-, Piercing-, Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen.
Warum stehen Injektionen und Akupunktur in der Verordnung?
Weil die Verordnung danach fragt, ob Krankheitserreger übertragen werden können, nicht nach der Branche. Wer im Studio mit Nadeln arbeitet — Mesotherapie, Microneedling, PMU —, fällt sehr wahrscheinlich darunter, auch ohne medizinische Ausbildung.
Wo finde ich eine Orientierungshilfe?
Der Regionalverband Saarbrücken stellt eine ausführliche Orientierungshilfe für Betriebe der Hygiene-Verordnung bereit, mit Links zu den einschlägigen Regelwerken. Sie ist kostenlos und zeigt, worauf das Gesundheitsamt Saarbrücken achtet; ihre Merkblätter sind überwiegend Empfehlungen.

Quellen

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