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Mecklenburg-Vorpommern

Blutkontaktinfektionen-Verordnung M-V: Was Pflicht ist – und was der Rahmenplan empfiehlt

5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Blutkontaktinfektionen-Verordnung vom 12. Juni 2001 mit nur fünf Paragrafen.
  • Pflicht sind sterile, mit Dampf oder Heißluft sterilisierte Instrumente für Eingriffe in die Haut und eine Prüfung des Sterilisators mindestens halbjährlich.
  • Hygieneplan und Eigenkontrolle empfiehlt der Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises; die Verordnung selbst schreibt sie nicht vor.

Mecklenburg-Vorpommern regelt die Sache in der Landesverordnung zur Verhütung von Blutkontaktinfektionen — BlutkInfLVO M-V — vom 12. Juni 2001. Der Name sagt schon, worum es geht: um alles, bei dem Blut ins Spiel kommen kann.

Die Verordnung hat nur fünf Paragrafen. Was darin steht, ist Pflicht. Vieles, was in M-V unter „Hygieneplan“ besprochen wird, steht dagegen nicht in der Verordnung, sondern im Rahmenhygieneplan — und der ist eine Empfehlung. Den Unterschied zu kennen, macht dir die Kontrolle leichter.

Was die Verordnung verlangt

  • Vor Tätigkeiten, die die Haut durchdringen, werden Hände und Haut unmittelbar vorher desinfiziert; zur Hautdesinfektion dient ein Mittel mit mindestens 80 Volumenprozent Alkohol.
  • Instrumente für solche Tätigkeiten sind steril: Nach Reinigung und Desinfektion werden sie mit Dampf oder Heißluft sterilisiert.
  • Werkzeuge für Maniküre und Pediküre sowie Rasiermesser werden nach jeder Kundin desinfiziert und gereinigt.
  • Sterilisatoren lässt du mindestens halbjährlich und nach jeder Reparatur überprüfen (§ 3 Absatz 3).
  • Spitze und scharfe Gegenstände kommen in sichere Behälter (§ 4).

Bei den Desinfektionsmitteln verweist die Verordnung auf die Liste des RKI und die frühere DGHM-Liste, die heute als VAH-Liste weitergeführt wird.

Was die Verordnung nicht verlangt: einen Hygieneplan

Einen Hygieneplan schreibt die BlutkInfLVO nicht vor. Die Gesundheitsämter orientieren sich hier am Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises, an dem das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) mitgearbeitet hat. Er empfiehlt:

  • Die Inhaberin sorgt für einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan.
  • Sie kontrolliert selbst, ob er eingehalten wird — die Eigenkontrolle.
  • Der Plan soll jederzeit zugänglich und einsehbar sein.

Eigenkontrolle — warum sie trotzdem zählt

Eigenkontrolle heißt: Niemand kommt täglich vorbei und hakt für dich ab. Du bist diejenige, die prüft, ob das, was im Plan steht, auch passiert.

Rechtlich ist das eine Empfehlung. Praktisch ist es der Punkt, an dem Kontrollen kippen. Der Plan liegt vor, die Räume sind in Ordnung, die Mittel stimmen — und dann kommt die Frage: „Woran sehe ich, dass Sie das täglich machen?“ Ohne Aufzeichnungen kannst du kaum zeigen, dass du sterilisierst und desinfizierst, wie es die Verordnung verlangt.

Die jährliche Unterweisung

Hast du Beschäftigte, musst du sie nach § 14 Absatz 3 der Biostoffverordnung vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich unterweisen. Inhalt und Zeitpunkt hältst du schriftlich fest und lässt sie dir per Unterschrift bestätigen. Der Rahmenhygieneplan empfiehlt dasselbe.

Das ist eine der ersten Fragen bei einer Kontrolle, weil sie sich in Sekunden prüfen lässt: Es gibt den unterschriebenen Nachweis, oder es gibt ihn nicht.

Besonderheit medizinische Fußpflege

Für die Podologie gibt es einen eigenen Rahmenhygieneplan des Länder-Arbeitskreises (Stand Juni 2009), den das LAGuS mit erarbeitet hat. Wenn du medizinische Fußpflege anbietest, ist das dein Maßstab — nicht der allgemeine Plan für Kosmetik und Fußpflege.

Kosmetische oder medizinische Fußpflege — der Unterschied zählt

Weil es für die Podologie einen eigenen Rahmenhygieneplan gibt, lohnt es sich zu wissen, auf welcher Seite der Linie du stehst:

Kosmetische FußpflegeMedizinische Fußpflege / Podologie
Beruffrei, kein geschützter Titelgeschützt, Ausbildung nach Podologengesetz
Dein RahmenplanKosmetik und Fußpflegeeigener Plan für die Podologie

Der häufigste Fehler: Ein kosmetischer Fußpflegebetrieb arbeitet faktisch wie eine Podologiepraxis — behandelt eingewachsene Nägel, arbeitet mit dem Skalpell — nutzt aber den Kosmetikplan. Bei einer Kontrolle wird nach dem gemessen, was du tust, nicht nach dem Schild an der Tür.

Wie Eigenkontrolle praktisch aussieht

Eigenkontrolle ist kein einmaliger Akt, sondern eine Routine in drei Rhythmen:

  • Täglich — Flächen, Bodenreinigung im Arbeitsbereich, Aufbereitung nach jeder Kundin
  • Halbjährlich — Prüfung des Sterilisators, und zwar als Pflicht aus der Verordnung
  • Jährlich — Unterweisung des Teams, Durchsicht und Aktualisierung des Plans

Wer das nur im Kopf führt, erfüllt die Pflichten vielleicht inhaltlich — und kann sie trotzdem nicht belegen. Niemand schreibt zwischen drei Terminen ein Protokoll.

Häufige Fragen

Wie heißt die Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern genau?
Landesverordnung zur Verhütung von Blutkontaktinfektionen, abgekürzt BlutkInfLVO M-V, vom 12. Juni 2001.
Was bedeutet Eigenkontrolle?
Der Rahmenhygieneplan empfiehlt, dass du selbst kontrollierst, ob die Maßnahmen aus deinem Hygieneplan tatsächlich durchgeführt werden. Das ist eine Empfehlung, kein Verordnungstext — ohne Aufzeichnungen kannst du bei einer Kontrolle aber kaum zeigen, dass du so arbeitest, wie es die Verordnung verlangt.
Muss der Hygieneplan sichtbar aushängen?
Die Verordnung selbst schreibt keinen Hygieneplan vor. Der Rahmenhygieneplan empfiehlt, dass dein Plan jederzeit zugänglich und einsehbar ist. Eine Datei auf einem Rechner, der gerade aus ist, erfüllt das nicht.
Wie oft muss ich mein Team unterweisen?
Wenn du Beschäftigte hast: vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich, nach § 14 Abs. 3 Biostoffverordnung. Inhalt und Zeitpunkt hältst du schriftlich fest und lässt sie dir unterschreiben. Ohne unterschriebenen Nachweis kannst du die Unterweisung nicht belegen.

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