Bayern
Hygiene-Verordnung Bayern: Was Kosmetik-, Fußpflege- und Beauty-Studios beachten müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Bayern hat eine eigene Hygiene-Verordnung (BayHygV), zum 17. März 2026 neu gefasst – sie erfasst ausdrücklich auch invasive Verfahren der Kosmetik.
- Anders als in NRW gibt es keine Anzeigepflicht und keinen ausdrücklich vorgeschriebenen Hygieneplan; die Gesundheitsämter erwarten ihn trotzdem.
- Was bestimmungsgemäß die Haut verletzt, muss steril sein, und die Sterilisation muss validiert sein.
Bayern regelt Hygiene in Beauty-Betrieben anders als etwa Nordrhein-Westfalen — und seit dem Frühjahr 2026 auch anders als früher. Das führt regelmäßig zu Verwirrung, gerade wenn Kolleginnen sich über Landesgrenzen hinweg austauschen.
Bundesrecht und Landesrecht
Bundesweit erlaubt § 36 Absatz 2 IfSG dem Gesundheitsamt, Kosmetik-, Fußpflege-, Tattoo- und Piercingbetriebe infektionshygienisch zu überwachen. Was konkret gilt, regelt jedes Land selbst — in Bayern die Hygiene-Verordnung. Mehr zur bundesweiten Grundlage steht im Artikel Das Gesundheitsamt kommt.
Wie Bayern das ausfüllt
Auch Bayern hat eine eigene Hygiene-Verordnung (BayHygV). Sie wurde zum 17. März 2026 grundlegend überarbeitet und erfasst jetzt ausdrücklich auch invasive Verfahren der Kosmetik — neben Maniküre und Pediküre, Tätowieren, Piercing und Ohrlochstechen.
Inhaltlich geht es vor allem um die Instrumente: Was bestimmungsgemäß die Haut verletzt, muss steril sein, die Sterilisation muss validiert sein — vorzugsweise mit Dampf —, und die Aufbereitung richtet sich nach den Empfehlungen von KRINKO und BfArM.
Zwei Unterschiede zu NRW solltest du kennen:
- Keine Anzeigepflicht. Du musst deine Tätigkeit in Bayern nicht eigens beim Gesundheitsamt anmelden.
- Kein ausdrücklich vorgeschriebener Hygieneplan. Die Gesundheitsämter erwarten trotzdem einen — und wer Mitarbeitende beschäftigt, braucht nach der Biostoffverordnung ohnehin schriftliche Hygienevorgaben.
Zuständig ist das Gesundheitsamt am Landratsamt bzw. deiner kreisfreien Stadt. Merkblätter und Unterlagen stellen das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Staatsministerium für Gesundheit bereit.
Deshalb ist der erste Schritt in Bayern fast immer derselbe: einmal beim Gesundheitsamt deines Landkreises anrufen und fragen, was dort konkret erwartet wird. Das ist kostenlos und spart dir später Diskussionen.
Wen die bayerische Verordnung erfasst
Die BayHygV nennt die Tätigkeiten ausdrücklich — unter anderem Maniküre und Pediküre, Tätowieren, Piercing und Ohrlochstechen sowie invasive Verfahren der Kosmetik. Für Kosmetik und Wimpern entscheidet also auch in Bayern das Werkzeug: Wird die Haut bestimmungsgemäß verletzt, etwa bei Microneedling, PMU oder der Ausreinigung mit Lanzette, gelten die strengen Instrumentenregeln. Eine Wimpernverlängerung mit Pinzette und Einmalartikeln fällt in der Regel nicht darunter.
Im Zweifel klärt ein Anruf beim Gesundheitsamt das in wenigen Minuten. Welche Behandlungen typischerweise betroffen sind, steht im Artikel Hygieneplan fürs Kosmetikstudio.
Die jährliche Unterweisung
Auch wenn die BayHygV keinen Hygieneplan ausdrücklich vorschreibt: Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss sie nach § 14 Biostoffverordnung mindestens einmal im Jahr unterweisen und das schriftlich festhalten. Bei einer Kontrolle ist das eine der schnellsten Fragen — es gibt den Nachweis, oder es gibt ihn nicht. Mehr dazu im Artikel Hygieneplan fürs Kosmetikstudio.
Was bei einer Kontrolle angeschaut wird
Seit der Neufassung der Hygiene-Verordnung stehen in Bayern die Instrumente im Mittelpunkt: Was bestimmungsgemäß die Haut verletzt, muss steril sein, und die Sterilisation muss validiert sein. Einen Hygieneplan wollen die Gesundheitsämter trotzdem fast immer sehen — auch ohne ausdrückliche Pflicht. Die allgemeine Checkliste steht im Artikel Das Gesundheitsamt kommt.
Häufige Fragen
- Muss ich mein Studio in Bayern beim Gesundheitsamt melden?
- Eine landesweite Anzeigepflicht für Kosmetik- und Fußpflegebetriebe wie in Nordrhein-Westfalen ist in Bayern nicht ersichtlich. Die Überwachung läuft über das örtliche Gesundheitsamt, und einzelne Landratsämter haben eigene Vorgaben. Frag dort nach, bevor du eröffnest.
- Brauche ich in Bayern einen schriftlichen Hygieneplan?
- Gesetzlich vorgeschrieben ist er in Bayern nicht ausdrücklich – die Gesundheitsämter erwarten ihn aber. Wer Mitarbeitende beschäftigt, braucht nach der Biostoffverordnung ohnehin schriftliche Hygienevorgaben. Merkblätter dafür stellt das Landesamt für Gesundheit bereit.
- Wo bekomme ich in Bayern eine Vorlage?
- Beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Bereich Infektionsschutz und Hygiene. Die Unterlagen sind kostenlos und entsprechen dem, was die Ämter vor Ort erwarten.
Quellen
- § 36 Infektionsschutzgesetz — bundesweite Grundlage
- § 14 Biostoffverordnung — Unterweisung der Beschäftigten
- Bayerische Hygiene-Verordnung, Änderung vom 24. Februar 2026 (GVBl. S. 66)
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit — Für Gewerbetreibende
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit (LGL) — Downloads Infektionsschutz und Hygiene
- Region Hannover (über VAH) — Rahmenhygieneplan für Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen (PDF)
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