Nordrhein-Westfalen
Hygieneverordnung NRW: Was Kosmetik-, Fußpflege- und Beauty-Studios wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Betriebe, deren Instrumente Haut oder Schleimhaut verletzen können, müssen Aufnahme und Ende ihrer Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen.
- Ein schriftlicher Hygieneplan ist Pflicht; er wird mindestens jährlich überprüft und dem Team erläutert.
- Seit 15. Mai 2024 wird mit einem Dampfsterilisator der Klasse B sterilisiert, validiert spätestens alle drei Jahre; Datum und Charge werden vermerkt.
Die meisten Studio-Inhaberinnen in Nordrhein-Westfalen erfahren von der Hygieneverordnung NRW erst dann davon, wenn das Gesundheitsamt bereits im Laden steht. Dabei stehen dort Pflichten drin, die schon vor der ersten Kundin gelten – eine davon kennen erschreckend wenige.
Dieser Text erklärt, was in NRW gilt, wen es betrifft und was du im Studio liegen haben solltest. Ohne Paragraphendeutsch.
Warum NRW eigene Regeln hat
Die bundesweite Grundlage ist § 36 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Danach kann das Gesundheitsamt Betriebe infektionshygienisch überwachen, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können – Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren und Piercen gehören dazu. Konkrete Pflichten wie einen Hygieneplan enthält § 36 aber nicht; die regeln die Länder, gestützt auf § 17 Absatz 4 IfSG.
Genau deshalb gibt es nicht eine Regel für ganz Deutschland. Jedes Bundesland füllt ihn selbst aus. Nordrhein-Westfalen hat das mit einer eigenen Hygieneverordnung getan – und die geht an mehreren Stellen weiter als das, was Kolleginnen in anderen Ländern kennen.
Wen die Verordnung betrifft
Der entscheidende Satz in der Verordnung dreht sich nicht um deine Berufsbezeichnung, sondern um dein Werkzeug. Sie gilt für berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Instrumente eingesetzt werden, die dazu bestimmt sind, Haut oder Schleimhaut zu verletzen – oder das können.
Das heißt im Alltag:
- Eindeutig betroffen: Permanent Make-up, Microblading, Tätowieren, Piercen
- In aller Regel betroffen: Kosmetische Fußpflege mit Skalpell oder Hornhautschaber, Maniküre mit schneidenden Instrumenten, Ausreinigungen mit Lanzette
- Kommt darauf an: Wimpernverlängerung, Browlifting, klassische Gesichtsbehandlung – hier hängt es davon ab, ob du Instrumente nutzt, die verletzen können
Wenn du unsicher bist, in welche Gruppe du fällst: Das beantwortet dir das Gesundheitsamt deiner Stadt oder deines Kreises. Ein Anruf, kostenlos, und du hast Klarheit. Das ist deutlich angenehmer, als es bei einer unangekündigten Kontrolle herauszufinden.
Die drei Pflichten, die konkret werden
1. Die Anzeigepflicht – die am häufigsten übersehene
Fällt dein Betrieb unter die Verordnung, musst du Aufnahme und Beendigung deiner Tätigkeit beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Nicht das Gewerbeamt, nicht die IHK – das Gesundheitsamt.
Das ist die Pflicht, die in der Praxis am häufigsten untergeht. Die Gewerbeanmeldung wird erledigt, weil sie auf jeder Checkliste steht. Die Anzeige beim Gesundheitsamt steht auf keiner – und fehlt dann.
2. Der Hygieneplan – schriftlich, im Studio
Für jeden betroffenen Betrieb müssen die Hygienemaßnahmen in einem Hygieneplan festgehalten werden. Er beschreibt, was bei dir wie gereinigt, desinfiziert und sterilisiert wird, in welchen Abständen und womit.
Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Dingen, die oft verwechselt werden:
- Der Hygieneplan ist die Beschreibung deiner Abläufe. Mindestens jährlich überprüft, bei jeder Änderung angepasst und dem Team jährlich erläutert.
- Die Dokumentation ist der Nachweis, dass du diese Abläufe auch durchführst – laufend, im Tagesgeschäft.
Bei einer Kontrolle wird beides interessant. Ein perfekter Plan ohne jeden Nachweis wirft genau die Frage auf, die du nicht hören willst: Machen Sie das denn auch?
3. Die Autoklaven-Regel seit Mai 2024
Seit dem 15. Mai 2024 schreibt die Hygiene-Verordnung NRW für die Instrumentensterilisation einen Dampfsterilisator der Klasse B vor; jedes neu angeschaffte Gerät muss dieser Klasse entsprechen. Heißluftsterilisatoren mussten bis zum 15. Mai 2025 ersetzt werden. Dazu kommen eine Validierung spätestens alle drei Jahre und die Pflicht, Sterilisationsdatum und Charge zu vermerken.
Betrifft dich das? Wenn du wiederverwendbare Instrumente einsetzt, die bestimmungsgemäß die Haut verletzen, müssen sie steril sein – dann ja. Wer solche Instrumente nur als Einmalartikel nutzt und ansonsten mit Werkzeug arbeitet, das die Haut höchstens verletzen kann, desinfiziert und braucht keinen Sterilisator. Wenn du gerade über die Anschaffung eines Geräts nachdenkst, ist die Klasse aber genau die Frage, die du vorher klären solltest.
Was bei einer Kontrolle tatsächlich passiert
Die Gesundheitsämter in NRW führen die infektionshygienische Überwachung durch. Eine Kontrolle kann angekündigt sein – muss sie aber nicht. Angeschaut wird üblicherweise:
| Worauf geschaut wird | Was du dafür brauchst |
|---|---|
| Liegt ein Hygieneplan vor? | Das Dokument, griffbereit – nicht im Auto |
| Werden die Abläufe eingehalten? | Nachweise aus dem laufenden Betrieb |
| Wie werden Instrumente aufbereitet? | Reinigung, Desinfektion, ggf. Sterilisation nachvollziehbar |
| Welche Mittel werden verwendet? | Produkte mit passender Wirksamkeit, Einwirkzeiten bekannt |
| Wie sind Räume und Flächen? | Abwischbar, sauber, getrennte Bereiche |
| Wurde die Tätigkeit angezeigt? | Die Meldung beim Gesundheitsamt |
Der Punkt, an dem es für die meisten unangenehm wird, ist die zweite Zeile. Sauber arbeiten tun fast alle. Es belegen können die wenigsten – weil niemand nebenbei ein Papierprotokoll führt, wenn gerade drei Termine hintereinander laufen.
Häufige Fragen zur Hygieneverordnung NRW
- Muss ich mein Studio beim Gesundheitsamt melden?
- Wenn dein Betrieb unter die Verordnung fällt: ja. Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sind anzuzeigen. Zuständig ist das Gesundheitsamt deiner Stadt oder deines Kreises.
- Ich arbeite nur mit Wimpern – betrifft mich das überhaupt?
- Das lässt sich pauschal nicht sagen und hängt von deinen Instrumenten ab. Frag beim örtlichen Gesundheitsamt nach. Ein Hygieneplan und saubere Dokumentation sind ohnehin sinnvoll – auch als Absicherung, wenn eine Kundin mit einer Reaktion zurückkommt.
- Gibt es eine Vorlage für den Hygieneplan?
- Viele Gesundheitsämter und Landesstellen stellen Rahmenhygienepläne bereit, die du auf deinen Betrieb anpassen kannst. Frag dort zuerst – das ist kostenlos und passt zu dem, was vor Ort erwartet wird.
- Was kostet es, wenn etwas fehlt?
- Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Verstößen gegen Hygienevorschriften sind Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern möglich. In der Praxis gibt es bei kleineren Mängeln meist zuerst eine Frist zur Nachbesserung.
Quellen
- § 36 Infektionsschutzgesetz – bundesweite Grundlage
- Hygiene-Verordnung NRW – Verordnungstext, Fassung ab 15. Mai 2024
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt – Hygiene in Einrichtungen der Hygieneverordnung NRW
- Rhein-Kreis Neuss, Gesundheitsamt – Hygiene in Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren und Piercen
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Glimpii Doku ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer der jeweils geltende Verordnungstext; bei Fragen zu deinem Betrieb ist das Gesundheitsamt deiner Stadt oder deines Kreises die richtige Stelle.